Wer muss für die Schulbegleitung eines an Diabetes erkrankten Grundschulkindes aufkommen?
Das SG Frankfurt hat entschieden, dass die Krankenkasse - und nicht die Stadt - verpflichtet ist, die kontinuierliche medizinische Schulbegleitung eines an Diabetes Typ I erkrankten Grundschulkindes als häusliche Krankenpflege zu übernehmen, da diese der Sicherung der ärztlichen Behandlung dient und keine Leistung der Eingliederungshilfe darstellt (Az. S 14 KR 445/25 ER).





