BayLfSt: Nutzungsvorteile bei Firmenfitness
Wenn Arbeitgeber ihren Beschäftigten Firmenfitness-Programme anbieten, stellt sich die Frage, ob daraus ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil entsteht. Das BayLfSt klärt in seiner Verfügung außerdem, ob und in welchem Umfang eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG möglich ist.Mehr zum Thema 'Lohnsteuer'...Mehr zum Thema 'Geldwerter Vorteil'...





